Alle Angebote
über
Waren und
Dienstleistungen
der LB Consulting
e.K. sind
ausschließlich
an Gewerbetreibende
mit gültigem
Gerwerbenachweis
gerichtet.
Die nachfolgenden
AGB sind entsprechend
nur für
gewerbliche
Kunden im
Sinne des
§ 14
BGB gültig.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der LB Consulting
e.K.
nachfolgend
LB Consulting
genannt
Gültig
für gewerbetreibende
Kunden gem.
§14 BGB
Stand
Mai 2010
§1
Geltungsbereich
Die Lieferungen,
Leistungen und
Angebote der
LB Consulting
erfolgen ausschließlich
auf Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten
somit auch für
alle künftigen
Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie
nicht nochmals
ausdrücklich
vereinbart werden.
Spätestens
mit der Entgegennahme
der Ware oder
der Leistung
gelten diese
Bestimmungen
als angenommen.
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
des Käufers,
insbesondere
Einkaufsbedingungen,
wird bereits
hiermit ausdrücklich
widersprochen,
d.h. sie werden
auch dann nicht
anerkannt, wenn
wir ihnen nicht
nochmals nach
Eingang bei
uns ausdrücklich
widersprechen.
Abweichungen
von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich
bestätigt
werden. Mündliche
Nebenabreden
sollten in Textform
dokumentiert
werden.
§2
Angebote
Angebote
sind freibleibend
und unverbindlich,
sofern nicht
ausdrücklich
eine verbindliche
Zusicherung
erfolgt. Bestellungen
sind nur verbindlich,
wenn diese durch
die LB Consulting
bestätigt
wurden.
§3
Vertragsabschluss
und Lieferung
3.1 Vertragsabschluss
Der Kunde ist
an seine Bestellung
4 Wochen ab
Unterzeichnung
der Bestellung
gebunden. Der
Vertrag kommt
zustande aufgrund
der Bestellung
des Kunden und
der Bestätigung
der Bestellung
per Brief, Fax
oder E-Mail
durch die LB
Consulting.
3.2
Lieferungspflicht
Das Einhalten
einer Lieferfrist
ist immer von
der rechtzeitigen
Selbstbelieferung
abhängig.
Hängt die
Liefermöglichkeit
von der Bestellung
durch einen
Vorlieferanten
ab, und scheitert
diese Belieferung
aus Gründen,
die die LB Consulting
nicht zu vertreten
hat, so ist
diese zum Rücktritt
des Vertrages
berechtigt.
Dem Kunde steht
ein Recht auf
Schadenersatz
aus diesem Grunde
nicht zu. Gleiches
gilt, wenn aufgrund
von höherer
Gewalt oder
anderen Ereignissen
die Lieferung
wesentlich erschwert
oder unmöglich
wird und die
LB Consulting
dies nicht zu
vertreten hat.
Zu solchen Ereignissen
zählen
insbesondere:
Feuer, Überschwemmung,
Arbeitskampf,
Betriebsstörungen,
Streik und behördliche
Anordnungen
die nicht dem
Betriebsrisiko
der LB Consulting
zuzurechnen
sind. Der Kunde
wird in den
genannten Fällen
unverzüglich
über die
fehlende Liefermöglichkeit
unterrichtet.
Eine bereits
erbrachte Leistung
wird in diesen
Fällen
unverzüglich
zurück
erstattet. Ersatzlieferungen
sind zulässig,
wenn ein bestimmter
Artikel nicht
lieferbar ist.
Die LB Consulting
sendet dann
eine qualitativ
und preislich
gleichwertige
Ware als Ersatz.
Bei Nichtgefallen
kann ein Ersatzartikel
Porto- und Verpackungsfrei
zurückgegeben
werden. Teillieferungen
sind zulässig,
soweit nicht
der Kunde erkennbar
kein Interesse
an ihnen hat
oder ihm diese
erkennbar nicht
zumutbar sind.
Macht die LB
Consulting von
diesem Recht
Gebrauch, werden
Verpackungs-
und Versandkosten
nur einmalig
erhoben.
3.3
Verpackungsverordnung
Zur Verpackung
unserer Warensendungen
verwenden wir
ausschließlich
recyclingfähiges
Material. Unsere
Kartonagen sind
speziell mit
dem RESY Zeichen
oder dem Grünen
Punkt ausgezeichnet
und entsprechen
den geforderten
Standards. Bei
allen anderen
Verpackungsmaterialien,
die mit keinem
der beiden Recycling-Symbole
gekennzeichnet
sind, sind wir
sind gemäß
der Regelungen
der Verpackungsverordnung
(VerpackV) dazu
verpflichtet,
diese zurückzunehmen
und für
eine Wiederverwendung
oder ein Recycling
zu sorgen.
Zur
weiteren Klärung
der Rückgabe
setzen Sie sich
bei solchen
Produkten bitte
mit uns in Verbindung
(LB Consulting,
Untere Inntalstr.
6, 94072 Bad
Füssing,
Telefon: 08531
/ 249888, Fax:
08531 / 317
974). Wir nennen
Ihnen dann eine
kommunale Sammelstelle
oder ein Entsorgungsunternehmen
in Ihrer Umgebung,
das die Verpackungen
kostenfrei entgegennimmt.
Sollte dies
nicht möglich
sein, haben
Sie die Möglichkeit,
die Verpackung
an uns zu schicken.
Die Verpackungen
werden von uns
wieder verwendet
oder gemäß
der Bestimmungen
der Verpackungsverordnung
entsorgt.
3.4
Warenprüfung
Der Kunde hat
die Ware unverzüglich
nach Erhalt
auf Vollständigkeit
und Übereinstimmung
laut Rechnung
zu überprüfen.
Unterbleibt
eine schriftliche
Rüge innerhalb
von 8 Tagen
so gilt die
Ware als ordnungsgemäß
und vollständig
geliefert, es
sei denn, dass
es sich um einen
Mangel handelt,
der bei der
Untersuchung
nicht erkennbar
war.
3.5
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht
grundsätzlich
mit Übergabe
des Vertragsproduktes
an den Frachtführer,
Spediteur, dessen
Beauftragte
oder andere
Personen, die
von der LB Consulting
benannt sind,
auf den Kunden
über. Dies
gilt auch dann,
wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart
wurde. Incoterms
der jeweils
geltenden Fassung
müssen
gesondert vereinbart
werden, um Geltung
zu erlangen.
Soweit sich
der Versand
ohne Verschulden
der LB Consulting
verzögert
oder unmöglich
wird, geht die
Gefahr mit Meldung
der Versandbereitschaft
auf den Kunden
über. Wird
die Ware vom
Käufer
abgeholt, geht
die Gefahr mit
der Anzeige
der Bereitstellung
auf den Käufer
über. Die
Bestimmungen
gelten auch
bei Rücksendungen
nach Mängelbeseitigung
bzw. entgeltlicher
Serviceleistung
an den Kunden.
§4
Zahlungsbedingungen
und Preise
4.1 Allgemeine
Bedingungen
Alle Preise
erhöhen
sich um die
jeweils gültige
Mehrwertsteuer.
Es gelten die
Listenpreise
zum Zeitpunkt
der Bestellung,
wie Sie in der
Auftragsbestätigung
dargestellt
werden. Die
Preise verstehen
sich ab dem
Betriebssitz
der LB Consulting,
es sei denn,
dass in der
Auftragsbestätigung
etwas anderes
vereinbart wurde.
Für Verpackung
und Versand
werden die Kosten
gesondert berechnet.
Sofern nichts
anderes vereinbart
wurde, ist das
Zahlungsziel
für alle
Waren und Dienstleistungen
sieben Tage
rein netto.
4.2
Zahlungsverzug
Gerät der
Käufer
in Verzug, so
ist die LB Consulting
berechtigt,
von dem betreffenden
Zeitpunkt ab
Zinsen auf der
Grundlage des
§ 247 Abs.
1 BGB zu berechnen.
Bei einem Unternehmer
beträgt
der Verzugszins
gem. §
288 Abs. 2 BGB
n.F. 8 Prozentpunkte
über dem
jeweiligen Basiszinssatz.
4.3
Rückbelastungen
Die LB Consulting
ist berechtigt,
bei durch den
Käufer
verschuldeten
Rückbelastungen
von Zahlungsbeträgen,
eine Bearbeitungs-
und Kostenerstattungsgebühr
von EUR 10,50
pro Fall zu
berechnen.
4.4
Schulden
Die LB Consulting
ist berechtigt,
trotz anderslautender
Bestimmungen
des Käufers,
im Wege des
Kontokorrent
Zahlungen mit
dessen älteren
Schulden zu
verrechnen.
Sind bereits
Kosten und Zinsen
entstanden,
so sind wir
berechtigt,
die Zahlung
zunächst
auf die Kosten,
dann auf die
Zinsen und zuletzt
auf die Hauptforderung
anzurechnen.
Der Käufer
ist hiervon
zu unterrichten.
§5
Rückgabe
von Neuware
Bei rechtswirksam
bestellter Neuware
besteht für
die LB Consulting
ein Abnahmeanspruch
gegenüber
dem Kunden.
Ein Rückgaberecht
des Kunden besteht
daher grundsätzlich
nur bei entsprechender
Rechtsgrundlage.
Im Falle der
Rückgabe
von Neuware
behält
sich die LB
Consulting vor,
statt des ursprünglichen
Kaufpreises
den aktuellen
Marktpreis zu
erstatten, insbesondere
wenn die Ware
in Gebrauch
genommen wurde.
Warenrücksendungen
ohne vorherige
RMA-Anfrage
sind kostenpflichtig.
§6
Gewährleistung
Ist die Sache
mangelhaft im
Sinne von §
434 BGB, kann
der Käufer
unter den Voraussetzungen
des § 437
Ziffer 1 BGB
Nacherfüllung
verlangen. Die
Sache ist mangelhaft,
wenn sie von
der vertraglich
vereinbarten
Beschaffenheit
abweicht. Ist
die Beschaffenheit
vertraglich
nicht vereinbart,
ist die Sache
frei von Mängeln,
wenn sie sich
für die
nach dem Vertrag
vorausgesetzte
Verwendung eignet
oder eine Beschaffenheit
aufweist, bewusst,
dass es nach
dem Stand der
Technik nicht
möglich
ist, Fehler
der Produkte
unter allen
Anwendungsbedingungen
auszuschließen.
6.1
Ausschluss der
Gewährleistung
Von der Gewährleistung
ausgeschlossen
sind insbesondere
Mängel
bzw. Schäden,
die zurückzuführen
sind auf: unsachgemäßen
Gebrauch und
fahrlässiges
Verhalten des
Kunden, Brand,
Blitzschlag,
Explosion, Feuchtigkeit
aller Art sowie
bei Verstoß
gegen die Garantiebestimmungen
des Herstellers,
soweit nicht
bereits genannt.
6.2
Gewährleistungsfristen
Die Verjährungsfrist
beträgt
innerhalb der
EU für
Neuware grundsätzlich
2 Jahre, es
sei denn es
wurden individualvertraglich
kürzere
Gewährleistungsfristen
vereinbart.
Diese Gewährleistungsfrist
beginnt mit
der Übergabe
der Ware an
den Kunden.
6.3
Offensichtliche
Mängel
Offensichtliche
Mängel
müssen
unverzüglich,
d.h. ohne schuldhaftes
Verzögern,
spätestens
aber innerhalb
von 2 Tagen
vom Käufer
schriftlich
gerügt
werden. Für
versteckte Fehler
gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
Für die
Nacherfüllungsleistung
behält
sich die LB
Consulting eine
Nachfrist von
4 Wochen ab
Anlieferung
des mangelhaften
Produktes vor.
Erst in zweiter
Linie kann der
Käufer
wahlweise von
dem Vertrag
zurücktreten
oder den Kaufpreis
mindern. Jedoch
kann der Käufer
erst nach 2-maligem
Fehlschlag der
Nacherfüllungsleistung
Rückgängigmachung
des Kaufvertrages
verlangen. Der
Rücktritt
des Käufers
ist jedoch ausgeschlossen,
wenn der Mangel
nur geringfügig
ist. Im Falle
des Rücktritts
oder der Wandelung
wird dem Kunden
der Betrag gutgeschrieben,
der sich aus
dem Kaufpreis
abzüglich
der wertmäßigen
Gebrauchsvorteile,
welche sich
aus dem Verhältnis
der Nutzung
des Gegenstandes
durch den Käufer
zur voraussichtlichen
Nutzungsdauer
ergibt.
6.4
Rücksendung
mangelhafter
Ware
Der Käufer
ist verpflichtet,
der LB Consulting
Gelegenheit
zur Besichtigung
und Überprüfung
des mangelhaften
Kaufgegenstandes
zu geben. Im
Gewährleistungsfall
muss daher das
defekte Teil
an die LB Consulting,
Untere Inntalstr.
6, 9472 Bad
Füssing
mit gültiger
RMA-Nummer eingeschickt
bzw. bei ihr
angeliefert
werden. Die
RMA Nummer ist
vom Kunden bei
der LB Consulting
unter Angabe
von Rechnungs-
und Kundennummer
und einer Fehlerbeschreibung
zu beantragen.
Die Waren müssen
frei eintreffen.
Bei unfrei eingesandten
Teilen oder
fehlender RMA
Nummer wird
die Annahme
durch die LB
Consulting verweigert.
Durch den Austausch
von Teilen,
Baugruppen oder
ganzen Geräten
treten ausschließlich
auf die reparierten
oder ausgetauschten
Komponenten
neue Gewährleistungsfristen
in Kraft und
beschränken
sich daher lediglich
auf das ausgetauschte
Teil.
6.5
Leistungen und
Bedingungen
Im Fall der
Reparaturleistung
durch die LB
Consulting übernimmt
diese die Arbeitskosten.
Alle sonstigen
Kosten die in
Zusammenhang
mit der Reparaturleistung
stehen sowie
die mit einer
Ersatzlieferung
verbundenen
Nebenkosten,
insbesondere
die Transportkosten
für das
Ersatzstück,
trägt die
LB Consulting
soweit diese
sonstigen Kosten
zum Auftragswert
nicht außer
Verhältnis
stehen. Ersetzte
Teile gehen
in das Eigentum
der LB Consulting
über. Ergibt
die Überprüfung
einer Mängelanzeige,
dass ein Gewährleistungsfall
nicht vorliegt,
ist die LB Consulting
berechtigt,
für alle
Aufwendungen
Ersatz zu verlangen.
Kosten der Überprüfung
und Reparatur
werden zu den
jeweils gültigen
Servicepreisen
der LB Consulting
berechnet.
6.6
Schadenersatz
der LB Consulting
Erweist sich
der gerügte
Mangel als Folge
eines Handhabungs-
oder Bedienungsfehlers,
entstand er
durch vertragswidrige
Nutzung oder
hatte der Anwender
eigene - fehlerhafte
- Reparaturversuche
unternommen,
zahlt der Anwender
an die LB Consulting
den durch die
Mängelrüge
verursachten
Aufwand entsprechend
den Sätzen
der jeweils
gültigen
Preisliste für
Dienstleistungen.
Dies gilt entsprechend
für die
Fälle,
in denen die
Nachbesserungsarbeiten
der LB Consulting
durch die vorstehend
aufgeführten
Umstände
erschwert, behindert
oder mehr als
nur unwesentlich
im Umfang erweitert
wurden.
§7
Sonstige Dienstleistungen
Sonstige Dienstleistungen
werden gegen
Zahlung der
Gebühren
nach der jeweils
gültigen
Preisliste der
LB Consulting
zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer
nach Absprache
am Sitz des
Anwenders oder
am Sitz der
LB Consulting
erbracht.
§8
Haftungsausschluss
und –begrenzung
Für Mängel
im Sinne des
§6 dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
leistet die
LB Consulting
keinen Schadenersatz.
Die LB Consulting
übernimmt
keinerlei Eigenschaftszusicherungen
der Hersteller
und Vorlieferanten.
Gleiches gilt
für Werbeaussagen
in Hersteller-
und Lieferantenprospekten.
Insoweit sind
Schadenersatzansprüche
des Käufers
- gleich aus
welchen Rechtsgründen,
insbesondere
wegen Verschuldens
bei Vertragsschluss
sowie Verletzung
von Nebenpflichten
- ausgeschlossen.
Die LB Consulting
haftet insoweit
nicht für
entgangenen
Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden
des Käufers.
Garantiezusagen
eines Herstellers
werden lediglich
durch die LB
Consulting weitergegeben
ohne diese jedoch
rechtsverbindlich
selbst zu übernehmen.
Diese Haftungsfreizeichnung
gilt nicht,
wenn die Schadenursache
auf Vorsatz
oder grober
Fahrlässigkeit
beruht. Vorstehende
Haftungsausschlüsse
und -begrenzungen
gelten nicht
für Ansprüche
gemäß
Produkthaftungsgesetz.
Soweit unsere
Haftung ausgeschlossen
oder begrenzt
ist, gilt dies
auch für
die persönliche
Haftung unserer
Angestellten,
Arbeitnehmer,
Mitarbeiter,
Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
§9
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen
Bezahlung des
Kaufpreises
bleibt die verkaufte
Ware im Eigentum
der LB Consulting.
Eine Weiterveräußerung
oder Weitergabe
ist nicht gestattet.
Die im Falle
einer Weiterveräußerung
entstehenden
Ansprüche
des Käufers
gegen seinen
Abkäufer
werden hiermit
bereits jetzt
an die LB Consulting
im Sinne des
verlängerten
Eigentumsvorbehalt
und des Kontokorrentvorbehalts
gem. §449
BGB abgetreten.
Die LB Consulting
hat das Recht,
die überlassene
Ware zurückzufordern,
wenn der Käufer
mit der Zahlung
des Kaufpreises
von mehr als
25% länger
als 4 Wochen
in Verzug gerät.
Der Kunde ist
unter diesen
Umständen
verpflichtet,
die empfangene
Ware unverzüglich
herauszugeben.
Hiermit wird
ein Rücktritt
vom Vertrag
nicht ausgelöst.
§10
Unteraufträge
Die LB Consulting
ist berechtigt
zur Erfüllung
ihrer Vertragspflichten
Unteraufträge
an Dritte zu
vergeben.
§11
Salvatorische
Klausel
Sollten einzelne
Bestimmungen
des Vertrages
unwirksam sein,
werden die übrigen
Bestimmungen
hiervon nicht
berührt.
Die Vertragspartner
verpflichten
sich die unwirksamen
Vorschriften
schriftlich
durch wirtschaftlich
gleichwertiges
zu ersetzen.
§12
Gerichtsstand
Gerichtsstand
ist Passau.
§13
Einseitige Vertragserklärungen
Kündigungen
oder Rücktritte
müssen
schriftlich
erfolgen. Nur
Geschäftsführer
der LB Consulting
sind berechtigt
Liefer- und
Leistungsbedingungen
jeder Art zu
vereinbaren.
Mündliche
Zusatzvereinbarungen
anderer Personen
binden die LB
Consulting nicht.
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