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Wir
bieten im eignen
Namen oder im
Auftrag unserer
Kunden verschiedene
Domainnamen
zum Verkauf
an. Falls Sie
Interesse an
einer durch
die LB Consulting
administrierten
Domain haben,
so lassen wir
Ihnen gerne
ein entsprechendes
Angebot zukommen.
Folgende Namen
stehen zum Verkauf:
| Domainname |
Aufrufen |
PageRank |
Preisangabe |
| |
|
|
|
| www.1st-media.eu |
Seite
aufrufen |
2 |
€
295,00
netto |
| www.2nd-media.eu |
Seite
aufrufen |
4 |
€
295,00
netto |
| www.5th-media.eu |
Seite
aufrufen |
2 |
€
295,00
netto |
|
www.appartementhaus-andrea.de |
Seite
aufrufen |
nn |
€
195,00
netto |
| www.appartementhaus-elke.de |
Seite
aufrufen |
nn |
€
195,00
netto |
| www.appartementhaus-lieselotte.de |
Seite
aufrufen |
4 |
€
195,00
netto |
| www.appartementhaus-sonja.de |
Seite
aufrufen |
nn |
€
195,00
netto |
| www.europatherme.eu |
Seite
aufrufen |
4 |
Preis
auf Anfrage
|
| www.landhaus-hirschberg.de |
Seite
aufrufen |
4 |
€
195,00
netto |
| www.pension-dornroeschen.de |
Seite
aufrufen |
nn |
€
195,00
netto |
| www.rottalblick.de |
Seite
aufrufen |
4 |
€
225,00
netto |
| www.rottaler-thermen.de |
Seite
aufrufen |
nn |
Preis
auf Anfrage
|
| www.rottaler-thermen.eu |
Seite
aufrufen |
nn |
Preis
auf Anfrage |
| www.rottaltherme.eu |
Seite
aufrufen |
2 |
Preis
auf Anfrage
|
| www.therme1.eu |
Seite
aufrufen |
4 |
Preis
auf Anfrage |
| www.wohlfuehltherme.eu |
Seite
aufrufen |
nn |
Preis
auf Anfrage
|
| www.zum-bayerischen.de |
Seite
aufrufen |
nn |
€
225,00
netto |
| www.zum-bayrischen.de |
Seite
aufrufen |
4 |
€
225,00
netto |
Rechtlicher
Hinweis zu Domainverkäufen:
Das Reservieren
und/oder Verkaufen
von Domains
ist entgegen
einiger Meinungen
rechtlich zulässig,
sofern keine
Namen- oder
Markenrechte
Dritter verletzt
werden. Sollten
Sie der Meinung
sein, dass Ihnen
eine der Domains,
welche wir für
unsere Kunden
verwalten, aus
marken- oder
namensrechtlichen
Gründen
zustehen, so
gilt dies nur
für Namens-
oder Markenrechte
nach dem BGB.
Hiernach dürfen
keine Domains
mit Namensrechten
von Personen
oder Städten
reserviert und/oder
zum Verkauf
angeboten werden,
wie zum Beispiel
karl-meier.de
oder hamburg.de
Bundesgerichtshof
spricht Urteil
zu Domain-Grabbing:
Der
Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe
hat entgegen
mehrerer Instanzgerichte
das Reservieren
zahlreicher
Gattungsbegriffe
als Internet-Adressen
für zulässig
erklärt
(Az. I ZR 207/01)
und das vom
Oberlandesgericht
(OLG) Frankfurt
am Main bejahte
Domain-Grabbing
abgelehnt.
Auslöser
der BGH-Entscheidung
war der Streit
um die Domains
www.welt-online.de
und www.weltonline.de
zwischen dem
Axel Springer
Verlag aus Hamburg
und einem Kaufmann
aus Kaarst,
auf dessen Namen
mehr als 4000
zumeist generische
Internet-Adressen
reserviert sind.
Die Hanseaten
hatten dem Kaufmann
bereits Anfang
1999 gerichtlich
die Verwendung
von www.welt-online.de
verbieten lassen.
Daraufhin gab
der Kaarster
die Domain zwar
frei, reservierte
sich aber postwendend
www.weltonline.de.
Auch dagegen
ging Springer
erfolgreich
vor und erreichte
in einem Eilverfahren,
dass auch diese
Domain geräumt
wurde. Im anschließenden
Hauptsacheverfahren
hatten sowohl
das Landgericht
Frankfurt am
Main als auch
das OLG dem
Verlag Recht
gegeben.
Anders
nunmehr der
Bundesgerichtshof.
Nach Auffassung
der Karlsruher
Richter stelle
die bloße
Reservierung
von Gattungsbegriffen
als Web-Adressen
keine sittenwidrige
Schädigungsabsicht
dar und sei
demnach erlaubt.
Die Reservierung
von Domains
folge dem gerechten
Prinzip der
Erstanmeldung.
Der sich für
den schnellsten
Anmelder daraus
ergebende Vorteil
könne nicht
als sittenwidrig
angesehen werden.
Mit dem vorliegenden
Urteil folgt
der BGH seiner
generellen Marschroute
in Sachen Domain-Recht.
So hat er in
der Entscheidung
"Mitwohnzentrale"
geurteilt, dass
die Reservierung
von Gattungsbegriffen
wie www.elektronik.de,
www.email.de
oder www.erbsen.de
nach dem Prinzip
"wer zuerst
kommt, mahlt
zuerst"
erfolge und
rechtlich nicht
zu beanstanden
sei.
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